Schutzkonzept der FeG Wolzhausen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt
Ziel dieses Schutzkonzeptes ist es,
– Kinder und Jugendliche vor Übergriffen zu schützen
– Mitarbeiter durch Transparenz vor falschen Verdächtigungen zu schützen
– Im Ernstfall klare, nachvollziehbare und rechtlich korrekte Schritte zu kennen und zu gehen
1.1 Unser Schutzkonzept hängt deutlich sichtbar im Foyer des Gemeindehauses aus.
1.2 Das Konzept wird durch Unterschrift von den Gemeindemitgliedern mitgetragen.
1.3 Das Konzept wird auch auf unserer Internetseite wahrnehmbar veröffentlicht.
2.1 Sämtliche Mitarbeiter, die regelmäßig oder auch bei bestimmten Projekten mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bejahen und unterschreiben den vom Bund Freier ev. Gemeinden in Deutschland herausgegebenen „Verhaltenskodex zum Schutz vor Missbrauch und Gewalt“.
2.2 Gemeindeleitung, Pastor und alle festen Mitarbeiter im Bereich Kinder- und Jugendarbeit legen ein Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis vor, welches bei Vorlage nicht älter als drei Monate ist und alle fünf Jahre erneut beantragt und vorgelegt wird.
3.1 Mitarbeiter und Gemeindeleitung nehmen mindestens 1x und möglichst regelmäßig alle zwei Jahre an einer Schulung zum Thema teil. Eine solche Schulung wird im Zweijahresrhythmus vom Biedenkopf-Wittgenstein-Kreis der Freien ev. Gemeinden angeboten.
3.2 Die Gemeindeleitung erarbeitet mit den Mitarbeiterkreisen konkrete Verhaltensrichtlinien. Die Mitarbeiter unterstützen sich gegenseitig bei deren Einhaltung. Neue Mitarbeiter werden in den Prozess eingebunden.
3.3 Kinder und Jugendliche werden altersgemäß über ihr Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen informiert und ermutigt, Überschreitungen zu benennen. Sie kennen Personen, denen sie sich anvertrauen können.
4.1 In unserer Gemeinde gibt es Personen, an die sich Kinder, Jugendliche und auch Mitarbeiter mit Fragen, Zweifeln, Beobachtungen, einem „schlechten Bauchgefühl“ und auch persönlichen Übergriffserfahrungen wenden können.
4.2 Diese Personen hören zu, dokumentieren das Gehörte und wissen um konkrete Schritte zur Hilfe, kennen insoweit erfahrene Fachkräfte und Beratungsstellen und Kontaktpersonen bei Jugendamt und Polizei.
4.3 Sie agieren stets im Sinne und mit Einverständnis der Betroffenen.
4.4 Zurzeit übernehmen Doris und Edmund Stark diese Aufgabe.
5.1 Zwischen der FeG Wolzhausen und dem Jugendamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf gibt es eine Vereinbarung, in gegenseitiger Unterstützung den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen und die persönliche Eignung der Mitarbeiter innerhalb der FeG Wolzhausen soweit wie möglich sicher zu stellen.
6.1 Innerhalb unseres Gemeindehauses sorgen wir durch nicht abgeschlossene und mit Glasbereichen ausgestattete Türen für zusätzliche Transparenz und Sicherheit.
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